Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1 . Allgemeines
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden «AGB») regeln die Benutzung der Anlagen der Markus Gringl e.U. Block Monkey an ihrem Standort in 6800 Feldkirch/Gisingen, im Letten 6 (nachfolgend «Block Monkey») durch Benutzer/innen (nachfolgend einheitlich Benutzer).
- Mit dem Kauf eines Tickets (=Eintrittskarte) entsteht ein Vertragsverhältnis mit dem Betreiber. Damit akzeptieren sie die AGB und Hallenregeln und die dazugehörigen Sicherheitsbestimmungen des Betreibers. Diese müssen vor jedem Kauf durchgelesen werden. Unsere Geschäftsbedingungen sowie Hallenregeln sind im Internet auf www.blockmonkey.at
sowie im Eingangsbereich der Kletteranlage ersichtlich. - Die Benutzung der gesamten Kletteranlage mit Ausnahme des Bistrobereichs innen und aussen ist nur mit einem gültigen Ticket erlaubt.
- Voraussetzung für den Kauf eines Tickets ist die Registrierung mittels Registrierungsformular (beim Kassenpersonal).
- Der Betreiber behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Zeitkartenbesitzerkönnen, sofern sie ihre E-Mail Adresse im Registrierungsformular angegeben haben, auf diesem Weg über die Änderung
informiert werden. Es gilt eine zweimonatige Einspruchsfrist, andernfalls gelten die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Bei einem Verstoss gegen die AGB und die Hallenordnung, der einen geordneten und sicheren Betrieb beeinträchtigt, sowie beieiner Nichtbefolgung von Anordnungen der Mitarbeiter zur Gewährleistung eines geordneten und sicheren Betriebes, können Benutzer der Kletteranlage verwiesen werden. Bei Nichtbefolgung von Anordnungen der Mitarbeiter der genannten Art kann gegen die Benutzer ein dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden.
2. Bereiche
- Zur Kletteranlage gehören folgende Bereiche: Eingangsbereich, Foyer, Kassa, Garderoben, Sanitäranlagen, Trainingsbereich, Boulder und Vorstiegs- Bereich (Seilkletterbereich), Bistrobereich innen und Sitzbereich aussen.
- Nicht zur Kletteranlage gehört das Areal rund um die Kletteranlage. Für Benutzer der Parklätze der umliegenden Firmen besteht kein Anspruch auf Nutzung. Freie Parkplätze um das Kletterareal je nach Verfügbarkeit.3. Kinder/Jugendliche
- Bei Minderjährigen 12-13 Jahre und für Jugendliche 14 – 18 Jahre ist bei einer selbständigen Nutzung der Kletteranlage die Unterschrift des Erziehungsberechtigten erforderlich. Bei minderjährigen ab dem 12. Bis zum 14. Lebensjahr ist zusätzlich eine Überprüfung der seil- und klettertechnischen Fertigkeiten durch das Hallenpersonal vorgesehen. Bei minderjährigen unter 12 Jahren ist der Eintritt nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet. (Ausnahme betreute Kindergruppen!)
- Für eigenständige Nutzung durch Minderjährige ab dem 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bedarf es der Angabe der Personendaten und Unterschrift durch einer erziehungsberechtigten Person am Registrierungsformular. Dem Hallenpersonal ist es erlaubt, die Fertigkeiten in Bezug auf Sichern und auch Klettern (Bouldern) zu prüfen und bei Bedarf Nutzung auf bestimmte Kletterbereiche einzuschränken. Den Anleitungen des Hallenpersonals ist Folge zu leisten.4. Eintritt
- Voraussetzung für die Benutzung der Kletteranlage ist das Ausfüllen des vorgesehenen Registrierungsformulars und den Erwerb von Tageskarten, 11er Blöcke, Monatsabos und Jahreskarten (Zeitkarten).
- Bei Erwerb von 11er Blöcke und Zeitkarten erhält der Besucher eine Chipkarte. Nur mit dieser kann der Besucher auch ausserhalb der Regulären Öffnungszeiten die Halle betreten.
- Alle Tickets sind nicht übertragbar. Jede unbefugte weitergabe ist untersagt!
- Begleitkarten sind nur für Aufsichtspersonen (Eltern, Trainer, Partner) gültig, sofern diese selbst nicht klettern sondern (zb. Nursichern oder betreuen).
4.1. Vertragsdauer und (vorzeitige) Beendigung des Abo Vertrages
4.2. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Der Vertrag kann von beiden Seiten erstmals nach Ende des Kündigungsverzichts jeweils zum Ende eines jeden Monats gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig, wenn sie dem Vertragspartner spätestens 2 Wochen vor Vertragsende zugegangen ist .
Der Fitnessstudiobetreiber kann den Abo Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und ohne an Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein – kündigen, wenn: - das Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug ist und der ausständige Mitgliedsbeitrag trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen nicht vollständig entrichtet wird.
- Das Mitglied wiederholt und trotz erfolgter Abmahnung gegen die Vorschriften zur Nutzung der Boulderhalle verstößt. Eine Abmahnung ist nicht erforderlich, wenn ein Mitglied infolge der Verletzung dieser AGB schuldhaft die Gesundheit einer anderen Person gefährdet oder eine andere Person verletzt hat.
- Das Mitglied in der Boulderanlage gerichtlich strafbare Handlungen setzt.
- Das Mitglied kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit – vorübergehendaussetzen, wenn:
- das Mitglied aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 30 Tage am Training gehindert wird; oder KommentiertMax. sind 18 Monate zulässig.
- das Mitglied nach Abschluss des Vertrages von ihrer Schwangerschaft erfährt. Die Verhinderung ist durch ein fachärztlichesAttest zu bescheinigen. Im Falle der Schwangerschaft ist zur Bescheinigung die Vorlage des Mutter-Kind-Passes erforderlich. Der Nachweis ist umgehend nach Bekanntwerden des Hinderungsgrundes anzuzeigen. Für die Dauer der Aussetzung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit. Die Leistungen des Vertrages können vom Mitglied während der Dauer der Aussetzung nicht in Anspruch genommen werden. Nimmt das Mitglied trotz Aussetzung des Vertrages Leistungen der Boulderhalle in Anspruch, kommt es zu keiner Befreiung von der Zahlungspflicht. Die durch den Kündigungsverzicht bewirkte Mindestvertragslaufzeit sowie Kündigungstermine und -fristen verlängern sich um die Dauer der Aussetzung. Das Ende der Verhinderung ist dem Fitnessstudiobetreiber anzuzeigen. Im Falle der Schwangerschaft endet die Verhinderung 8 Wochen nach dem Ende der Schwangerschaft.
- Dauert die Verhinderung aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls länger als 90 Tage an, kann das Mitglied den Vertrag kündigen, ohne an den Kündigungsverzicht, die Kündigungsfristen und Termine gebunden zu sein.
- Das Recht beider Vertragsparteien, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wird durch diese besonderen Kündigungsmöglichkeiten weder ausgeschlossen noch beschränkt. 8. Betriebsunterbrechungen 8.1. Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur der Boulderhalle sind gänzliche Betriebsunterbrechungen bis zum Ausmaß von 14 durchgängigen Kalendertagen, höchstens aber von 21 Kalendertagen pro Jahr möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind mindestens 7 Tage vorab per Aushang im Fitnessstudio bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, hat der Fitnessstudiobetreiber Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken.
- Für länger dauernde Betriebsunterbrechung wird die Mitgliedschaft um das Ausmaß der Betriebsunterbrechung verlängert oder still gelegt.5. Haftung
- Der Aufenthalt und die Benutzung der Kletteranlage erfolgt ausschliesslich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Das eigenständige Klettern, Bouldern und der Aufenthalt in der Kletteranlage erfolgt auf eigene Gefahr! Eltern haften für ihre Kinder. Die Nutzung der Kletteranlage ist nur dann gestattet wenn sich der Benutzer in der für die Sportausübung geeigneten körperlichen und geistigen Verfassung befindet. Eine sportärztliche Untersuchung vor der Nutzung der Kletteranlage wird empfohlen.
- Mit der Registrierung bestätigt der Benutzer, dass er über grundlegende Kletter, und Sicherungskenntnisse und Einsicht in die Gefahren des Kletterns verfügt. Man bestätigt die AGB und Hallenregeln gelesen zu haben, damit einverstanden zu sein und sich dementsprechend zu verhalten.
- Block Monkey haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Schäden aus Ansprüchen Dritter oder blosse Vermögensschäden haftet Block Monkey nicht.
- Schadensersatzansprüche gegen den Betreiber und dessen Erfüllungsgehilfen sind bis auf gesetzliche Ansprüche ausgeschlossen. 6. Verleih
- Im eigenen Interesse wird der Entleiher gebeten, offensichtliche Mängel (zb. Scheuerstellen, etc.) zu prüfen. Mängel sind umgehen dem Personal zu melden. Die fachgerechte Benutzung der Leihausrüstung erfolgt auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Bei Beschädigung oder unsachgemässen Gebrauch ist der Verleiher berechtigt, Schadenersatz zu verlangen.7. Öffnungszeiten
- Die Kletteranlage steht den Nutzern zu den aktuellen Öffnungszeiten zur Verfügung. Die Öffnungszeiten werden auf der Homepage www.blockmonkey.at, beim Haupteingang sowie im Eingangsbereich der Kletteranlage bekannt gegeben.
- Benutzer, die eine Chipkarte erworben haben, dürfen ausserhalb der allgemeinen Öffnungszeiten zu erweiterten Zeiten die Halle benutzen. Nähere Infos an der Kasse!
- Für Routenbau, Kurse, Fortbildungen und andere Veranstaltungen (zb. Wettkämpfe) sind temporäre Sperren von Wandbereichen für den Kletterbetrieb möglich.8. Kurswesen
- Die Teilnahme an den Kletterkursen setzt voraus, dass sie sich in einem guten Allgemeinzustand befinden und unter keinen gesundheitlichen Problemen leiden. Durch die Anmeldung bestätigen sie diese Voraussetzungen zu erfüllen und das sie in der Lage sind, aktive und passive Bewegungen ohne körperliche Schäden auszuführen.
- Der Kursteilnehmer ist verpflichtet, sicherheitsrelevante physische oder psychische gesundheitliche Beeinträchtigungen dem Kursleiter unaufgefordert mitzuteilen. (zb. Schwangerschaft, Medikamente, Epilepsi…)
• Kurse, welche von externen Veranstaltern in der Kletteranlage abgehalten werden, sind nur nach Anmeldung und Genehmigung zulässig. Externe Kursleiter sind für die Einhaltung der aktuellen Benutzerrichtlinien (Hallenordnung) und Sicherheitshinweisen durch ihre Kursteilnehmer verantwortlich.
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Kletterkurse kommen erst ab der genannten Mindestteilnehmerzahl zustande. Bitte gib unseren Kletterlehrern im Vorfeld über spezielle Probleme oder Vorverletzungen Bescheid, damit beim Kurs darauf Rücksicht genommen werden kann. Private, schulische oder berufliche Verhinderungen führen zu keinem Anspruch auf Rückerstattung des Kursbeitrages. Stornobedingungen: Bis 5 Tage vor Kursbeginn ist eine Stornierung möglich. Bei Stornierung bis 48 Stunden vor Kursbeginn werden 50 % in Rechnung gestellt. Stornierungen, die später als 48 Stunden vor Kursbeginn erfolgen, werden zu 100 % verrechnet. Aus Sicherheitsgründen bitten wir vor allem Kursanfänger regelmäßig am Kurs teilzunehmen. Kann die Sicherheit aufgrund des Verhaltens eines Kursteilnehmers nicht mehr gewährleistet werden, so behalten wir uns das Recht vor, in speziellen Fällen gegen Rückerstattung des restlichen Kursbeitrages diese Person vom Kurs auszuschließen. Kursbeiträge und die jeweiligen Eintrittskarten sind nicht auf andere Personen übertragbar und gelten nur zu den vereinbarten Kursterminen. Das Kursangebot ist auf unserer Website www.blockmonkey.at ersichtlich. Die Anmeldung und Bezahlung für Kurse erfolgt online, bei Privatkursen auch direkt bei uns an der Kassa.
9. Verhinderung
- Sollte der Inhaber einer Zeitkarte (CHIP) auf Grund bestimmter Umstände, wie zb. Dauerhafte Erkrankung oder Unfall (Vorlage eines ärztlichen Attests) oder einer Schwangerschaft an der Nutzung der Kletteranlage gehindert sein, besteht die Möglichkeit, die Nutzung auszusetzen. Dies ist unverzüglich zu melden und wird in diesem Falle, sobald die Verhinderung wegfällt, das verbleibende Nutzungsrecht einem anderem Zeitraum angepasst. Eine Rückerstattung des Kartenpreises ist ausgeschlossen.10. Datenschutzerklärung
- Der Benutzer stimmt zu, dass im Rahmen der Benutzung von Block Monkey bekannt gegebene Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung, Buchhaltung sowie zu internen Marktforschungs und Marketing zwecken auch automationsunterstützt verwendet werden dürfen. Der Benutzer stimmt auch zu, dass seine bekannt gegebene elektronische Postadresse für Marketingzwecke von Block Monkey mittels elektronischer Post benutzt werden darf, wobei der Benutzer diese Zustimmung jederzeit wiederrufen kann. Der Wiederruf kann jederzeit via E-Mail office@blockmonkey.at erklärt werden.11. Einwilligung Fotos und Filme
- Der Benutzer gibt sein Einverständnis dafür, dass in den Kletterbereichen von Block Monkey durch Mitarbeiter von Block Monkey, oder durch Dritte- auch ohne, dass der Benutzer unmittelbar darüber in Kenntnis gesetzt wird- Fotos und Videos angefertigt werden, auf denen der Benutzer erkennbar sein kann, und diese zur Bewerbung von Block Monkey, insbesondere zur Präsentation der Kletter und Boulderanlage, auf der Webseite sowie auf Facebook und Instagramm- Auftritt von Block Monkey entgeltfrei und ohne Nennung der gezeigten Person publiziert werden dürfen. Der Benutzer verzichtet diesbezüglich auf jegliche Ansprüche nach § 78 Urheberrechtgesetz.Diese Einwilligung kann jederzeit durch ein E-mail an office@blockmonkey.at widerrufen werden. Der Widerruf gilt sodann jedoch nur ab dem Zeitpunkt der Erklärung und kann keine Ansprüche begründen, die sich auf einen Zeitraum vor der Erklärung des Widerrufs beziehen. Insbesondere wird Block Monkey durch einen Widerruf dieser Einwilligung nicht verpflichtet, bereits publizierte Fotos oder Filme zu entfernen.
Hallenregeln, Hygiene und Sicherheitsbestimmungen
1 . Allgemeines
• Unsere Hallenregeln sind im Internet auf www.blockmonkey.at sowie im Eingangsbereich der Kletteranlage ersichtlich.Benutzer unserer Kletteranlage verpflichten sich, diese einzuhalten. Wer gegen diese Regeln verstösst, kann von unserem Personal aus der Halle verwiesen werden. Dabei besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises. Bei wiederholtem Vergehen gegen unsere Hallenregeln kann auch ein Hausverbot verhängt werden. Dabei besteht auch für Zeitkartenbesitzer kein Anspruch auf Rückerstattung des Geldes und die Karten verlieren Ihre Gültigkeit. Die Anweisungen des Personals ist immer folge zu leisten. Missachtung von Anordnungen oder Verstössen gegen die Hallenordnung können zum Ausschluss von der Nutzng der Kletteranlage führen.
2. Benützung der Anlage
- Es darf erst nach dem Kauf einer Eintrittskarte und der erfolgten schriftlichen Regestrierung geklettert bzw. gesichert werden. Minderjährigen unter 14 Jahren ist der Eintritt nur in Begleitung einer volljährigen Person gestattet. Minderjährige ab dem vollendetem 14. Lebensjahr bis zum 18. Lebensjahr benötigen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten, wenn sie ohne volljährige Aufsichtsperson klettern wollen. Die Unterschrift muss VOR ORT im Block Monkey geleistet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kletteranlage NICHT beaufsichtigt ist.
- Zur Nutzung der Anlage sind nur Personen berechtigt, die über die Erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen die beim Boulder (Seilfreies klettern bis max. 4.50m Griffhöhe) und klettern anzuwendenen Sicherungstechniken und Massnahmen verfügen, oder die selbst für eine Anleitung durch fachkundige Personen sorgen.
- Die Mitnahme von Tieren in die Kletterbereiche ist verboten. Ausnahme stellen entsprechend geschulte Blinden- oder Partnerhunde für behinderte Menschen dar.
- Für Wettkämpfe, Veranstaltungen, Reinigen von Wänden und Griffen, Routen und Boulder Bau oder anderen notwendigen Arbeiten können Teile der Kletteranlage vorübergehend gesperrt werden. Diese Sperren werden, soweit möglich, rechtzeitig angekündigt und führen nicht zu Ersatzansprüchen der Benutzer.
- Eintrittskarten sind nicht übertragbar!
- Klettern in Strassenschuhen oder Barfuss ist nicht erlaubt.
- Die im Boulder- Bereich vorgesehenen Sturzmatten sind mit Strassenschuhen oder Barfuss aus Hygienischen Gründen nicht zu betreten.
- Die Kletteranlage, Umkleiden und die Sanitären Anlagen sind sauber zu halten.3. Risiko
- Kettern ist mit einem nicht kalkulierbarem Restrisiko verbunden und erfordert deshalb ein hohes Mass an Umsicht und eigenveranwortlichkeit. Das Klettern und Bouldern erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern Haften für ihre Kinder.
- Der Betreiber sorgt für die Funktionstüchtigkeit der Anlage, er übernimmt keine Verantwortung für mangelnde Kenntnis bei Ausübung des Klettersports und den damit verbundenen Gefahren.
- Entsprechende Gefahren können auch von herabfallenden Gegenständen ausgehen, insbesondere durch künstliche Klettergriffe, die sich unvorhersehbar lockern oder brechen können. Lockere Klettergriffe sind umgehend dem Hallenpersonal zu melden.
- Eltern haften für Ihre Kinder
- Gruppenleiter Haften für Ihre Kursteilnehmer4. Sicherheit
- In den Boulder- Bereichen ist der Absprungbereich unbedingt frei zu halten. Seilfreies Klettern ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen die mit Fallschutzmatten ausgestattet sind zulässig. Kinder und Jugendliche müssen unbedingt während dem Bouldern von einer Aufsichtsperson gespottet (=Absprung «kontrolliert abfangen») werden.
- Kinder bis 14 Jahren sollten im Boulder- Bereich eine maximale Kletterhöhe von 3 Metern nicht überschreiten. Minderjährige von 14 bis 18 Jahren sollten im Boulder- Bereich eine maximale Kletterhöhe von 4 Metern nicht überschreiten.
- Für Minderjährige bestehen beim Aufenthalt, in den und bei der Nutzung der Anlagen besondere Gefahren und Risiken. Das Spielen von Minderjährigen im Boulder- und Kletterbereich (Ausnahme Kinder Boulder- Bereich) ist unter anderem wegen der Gefährdung durch herabfallende Bouldernde, Kletterer und Gegenstände untersagt.
- Die gesamte mitgebrachte Ausrüstung von den Benutzern der Kletteranlage muss den einschlägigen Normen (zb. CE- Zeichen Klettergurt) für Bergsportausrüstung entsprechen und in einem Einwandfreiem Zustand befinden. Das Verwenden eines Hüftgurtes wird empfohlen. Das klettern nur mit Brustgurt ist verboten.
- Grosse Gewichtsunterschiede zwischen den Partnern sind beim Sichern zu berücksichtigen.
- Beim klettern mit Seil, ist der Partnercheck durzuführen.
- Im Seilkletterbereich dürfen zur Sicherheit nur selbstsichernde Sicherungsgeräte verwendet werden (zb. Grigri oder Smart).
- Beim Vorstiegs-Klettern sind Ausnahmslos alle Zwischensicherungen einzuhängen!
- Beim Top-Rope Klettern ist immer auch die letzte Expressschlinge ( vorletzter sicherungspunkt) einzuhängen. Beim Top- Ropeklettern immer direkt einbinden!
- Jede Kletterroute darf nur von einem Kletterer beklettert werden. Es ist auf genügend Abstand zu anderen Kletterern zu achten.Sicherer und Kletterer sollten potenzielle Sturzzonen meiden. Die Sturzhöhe wird oft unterschätzt.
- Das Seil ist immer an beiden Karabinern der Umlenkkette einzuhängen!
- Es dürfen keine Seile die kürzer sind als 40m verwendet werden
- Den Partner langsam und kontrolliert ablassen!
- ANWENDUNG TRUBLU SICHERUNGSGERÄT:
- TRUBLU ist ein Automatisches Sicherungsgerät für Aufstiegs- und Abseilvorgänge für eine Person, ohne Sicherung durch einezweite Person. Der Benutzer muss sich in einer der Sportart angemessenen körperlichen Verfassung befinden.
- Der zur Anwendung kommende Auffang- bzw. Klettergurt muss in einwandfreiem Zustand sein undsicherstellen, dass auch bei einem denkbaren Überkopfabsturz die erhöhten Fangkräfte sicher und wirksam aufgenommen werden und dabei ein Herausrutschen aus dem Klettergurt ausgeschlossen ist. Gurte wie auch Kleidung müssen fest am Körper anliegen. Keine losen Gegenstände wie Handys, Schlüsseln,Münzen, Brillen (es sei denn, die Brille ist unzerbrechlich und am Körper fixiert) mitführen.
- TOPPAS darf nicht „überklettert“ werden. Das Seil darf nie schlaff werden. Querbewegungen und Hineinspringen in das TOPPAS- Seil sind verboten.
- Es besteht, wenn vom Betreiber nicht anders geregelt, Haftungsausschluss bei
- Personen unter Drogeneinfluss
- Personen unter 20 kg Körpergewicht
- Verwendung eines eigenen Gurtes oder Karabiners und den damit verbundenen direkten Folgen, s.o.
- Verschmutzungen der Kleidung bei Austritt von Schmierstoff (Gerät, Seil)5. Allgemeine Verhaltensregeln
- Du benützt die Kletter- und Boulder-Bereiche eigenverantwortlich! Der Betreiber führt keine Kontrollen durch, ob der Benutzer die Sicherungstechniken beherrscht. Klettern und Bouldern bergen erhebliche Sturzgefahren. Bei Missachtung der Hallenregeln kannst du dich, oder andere schwer oder tödlich verletzen. Schau nicht weg, wenn andere Fehler machen. Sprich sie an!
- Bei Unfällen ist jeder Kletterer zu Hilfeleistung verpflichtet. Informiere unverzüglich das Hallenpersonal. Im Bedarfsfall musst du auf Anfrage deine Personalien bekannt geben.
- Halte den Kletter- und Boulder-Bereich immer frei von Hindernissen (Rucksäcke…)
- In den Kletter- und Boulder- Bereichen kannst du von herabfallenden Gegenständen oder stürzenden Kletterern getroffenwerden. Gefahr besteht auch dann, wenn du selbst kletterst oder boulderst. Beachte deshalb den möglichen Sturzraum über
dir.
- Trage keinen Körperschmuck. Ringe oder Ketten können an Griffen und Schrauben hängen bleiben und schwere Verletzungenverursachen. Binde lange Haare zusammen. Sie könnten sich im Sicherungsgerät verfangen.
- Beaufsichtige die von dir begleitenden Kinder während des gesamten Aufenthalts. Beachte, dass spielen in der Kletter- undBoulder- Bereichen aus Sicherungsgründen nicht erlaubt ist. (Ausser im Kinderbereich)
- Klettern und Bouldern nicht nach Alkoholkonsum. Rauchen ist in der gesamtem Kletteranlage verboten. (Ausser imAussenbereich)
- Die Verwendung von Strassenschuhen beim Klettern sowie Barfuss klettern ist untersagt.
- Aus Hygienischen Gründen ist das Betreten der Fallschutzmatten im Boulder-Bereich nur mit Kletterschuhen oder Sandalen(Flip-Flops…) gestattet.
- Wir ersuchen die Benutzer der Kletteranlage, sich in den dafür vorgesehenen Garderoben und nicht in den Kletter- Bereichenumzuziehen.
- Das Klettern mit nacktem Oberkörper ist aus Hygienischen Gründen nicht erwünscht.
- Bitte haltet unsere Kletteranlage, Garderoben und WCs sauber und lasst den Müll nicht herum liegen.
6. Gerichtsstand und Rechtswahl
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Ausschliesslicher Gerichtsstand ist für Unternehmer das zuständige Bezirksgericht Feldkirch. Für Verbraucher gilt das örtlich und sachlich zuständige Gericht als vereinbart. Es gilt Österreichisches Recht unter Ausschuss sämtlicher Kollisionsnormen. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist A-6830 Feldkirch.
Bestätigung der AGB
Ich habe die gegenständlichen AGB und die dazu gehörigen Hallenregeln und Sicherheits- Bestimmungen gelesen und akzeptiere diese mit
Unterschrift
Datum, Unterschrift